Auto abmelden: Schritt-für-Schritt Anleitung 2026
Vollständige Anleitung zur Kfz-Abmeldung in Deutschland: online (i-Kfz), vor Ort, benötigte Unterlagen, Kosten, Steuer-Erstattung und Tipps zur Versicherung.
Ob Verkauf, Verschrottung, Auslandsverbringung oder vorübergehende Stilllegung - jedes Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) werden. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch
Zuletzt aktualisiert: 21.5.2026
Ob Verkauf, Verschrottung, Auslandsverbringung oder vorübergehende Stilllegung - jedes Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) werden. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess - online wie auch vor Ort.
Wann muss ich mein Auto abmelden?
- Verkauf des Fahrzeugs (auch wenn der Käufer ummeldet - zur Sicherheit empfohlen)
- Verschrottung beim zertifizierten Verwertungsbetrieb
- Längere Standzeit (z.B. Winterpause, Auslandsaufenthalt)
- Export ins Ausland
- Diebstahl (sofort nach Anzeigeerstattung)
- Totalschaden ohne Reparaturabsicht
Variante 1: Online-Abmeldung (i-Kfz)
Seit der Einführung der i-Kfz Stufe 3 (2019) und Stufe 4 (2023) ist die Abmeldung vollständig digital möglich. Die Bearbeitung erfolgt meist innerhalb weniger Minuten.
Voraussetzungen für die Online-Abmeldung:
- Kennzeichen mit verdeckter Stempelplakette (schwarzer Sicherheitscode unter der Plakette)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
- Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- Sechsstellige PIN für die eID
- Smartphone mit AusweisApp oder NFC-fähiges Kartenlesegerät am PC
- SEPA-Bankverbindung für die Gebührenzahlung
Schritt-für-Schritt: i-Kfz Abmeldung
- 1. Portal der zuständigen Zulassungsstelle aufrufen (z.B. über kba.de oder das Bürgerportal Ihrer Stadt)
- 2. "Außerbetriebsetzung" auswählen
- 3. Mit AusweisApp authentifizieren (Personalausweis an das Smartphone halten, PIN eingeben)
- 4. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I abrufen (Plakette am Fahrzeugschein freirubbeln)
- 5. Sicherheitscodes der Stempelplaketten abrufen (Aufkleber am Kennzeichen freirubbeln)
- 6. SEPA-Mandat erteilen und Antrag absenden
- 7. Bestätigung als PDF herunterladen
Variante 2: Abmeldung vor Ort bei der Zulassungsstelle
Wenn die Voraussetzungen für die Online-Variante nicht erfüllt sind, melden Sie das Fahrzeug persönlich bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes oder über einen Zulassungsdienst ab.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Beide Kennzeichenschilder (vorne und hinten)
- Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis vom zertifizierten Demontagebetrieb
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Halters
- Bei Firmenfahrzeugen: aktueller Handelsregisterauszug
Kosten der Abmeldung
| Vorgang | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Online-Abmeldung (i-Kfz) | 2,70 - 5,70 € |
| Abmeldung vor Ort | 7,00 - 10,50 € |
| Abmeldung mit Reservierung des Kennzeichens | + 12,80 € |
| Eidesstattliche Versicherung (bei Verlust) | + ca. 30,00 € |
| Abmeldedienst (privater Anbieter) | 20,00 - 50,00 € |
Kfz-Steuer-Erstattung
Die Zulassungsstelle meldet die Abmeldung automatisch an das Hauptzollamt. Bereits gezahlte Kfz-Steuer für den Zeitraum nach der Abmeldung wird tagesgenau auf das hinterlegte SEPA-Konto erstattet - meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen.
Versicherung kündigen oder ruhend stellen
Die Zulassungsstelle informiert die Kfz-Versicherung automatisch über die Abmeldung. Sie haben dann zwei Optionen:
- Kündigung der Versicherung: nur sinnvoll bei Verkauf, Export oder Verschrottung
- Ruheversicherung: kostenlos für bis zu 18 Monate, schützt das Fahrzeug während der Standzeit gegen Brand, Diebstahl und Sturm
Kennzeichen reservieren oder behalten
Bei der Abmeldung können Sie Ihr Wunschkennzeichen für bis zu 12 Monate reservieren lassen. So bleibt es Ihnen für die nächste Anmeldung erhalten - z.B. nach einem Fahrzeugwechsel.
Die Kennzeichenschilder selbst dürfen Sie behalten, sind aber nach der Außerbetriebsetzung nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen. Nutzen Sie sie als Andenken oder bestellen Sie für die Wiederzulassung neue, normgerechte Schilder.
Nach der Abmeldung: Was tun mit dem Fahrzeug?
- Stilllegung: Fahrzeug auf Privatgrund parken (öffentlicher Raum nicht erlaubt)
- Verkauf: Kaufvertrag aufsetzen, Fahrzeugbrief (Teil II) übergeben, Verkauf der Versicherung melden
- Verschrottung: nur bei zertifiziertem Demontagebetrieb (Verwertungsnachweis aufbewahren)
- Export: zusätzlich Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen für die Überführung beantragen
Häufige Fragen
Haufige Fragen
Kann ich mein Auto auch in einer anderen Stadt abmelden?V
Wie lange dauert die Online-Abmeldung?V
Brauche ich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Abmeldung?V
Was passiert, wenn ich vergesse das Auto abzumelden?V
Kann ich die Abmeldung rückgängig machen?V
Muss ich die Versicherung selbst kündigen?V
Zusammenfassung: Checkliste
- Unterlagen vorbereiten: Ausweis, Fahrzeugschein, Kennzeichen
- Online oder vor Ort entscheiden (i-Kfz spart Zeit und Geld)
- Sicherheitscodes auf Kennzeichen und Fahrzeugschein freirubbeln (nur bei i-Kfz)
- Wunschkennzeichen ggf. reservieren lassen
- Versicherung über Kündigung oder Ruheversicherung informieren
- Steuer-Erstattung kommt automatisch vom Zoll
- Abmeldebestätigung sicher aufbewahren (Nachweis bei Verkauf/Diebstahl)
